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Kinder dürfen laut unserer Schulordnung ein Smartphone bzw. eine Smartwatch mitbringen, sofern diese(s) sich ausgeschaltet im Ranzen befindet. Die Nutzung des Geräts durch Kinder unserer Schule auf dem Schulgelände während der Unterrichts-, Betreuungs- oder Ganztagszeit ist nicht gestattet. Eine Ortungsfunktion ist in der Schule nicht notwendig. Abhör-, Aufnahme- oder Speicherfunktionen der Geräte können von Kindern im Grundschulalter noch nicht daten- sowie personenschutzrechtlich korrekt genutzt werden.
Sollte eine Lehrkraft ein eingeschaltetes Smartphone/eine Smartwatch vorfinden, muss das Gerät von dem Kind selbst ausgeschaltet werden. Die Lehrkraft nimmt es an sich und es kann von den Eltern bei der Lehrkraft bzw. der Schulleitung abgeholt werden. Wir bitten darum, diesen Beschluss der Schulkonferenz zu akzeptieren.

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