Direkt nach den Weihnachtsferien hat die Wettervorhersage und die daraus folgende Schließung von Schulen in einigen Landkreisen für Unsicherheit gesorgt. Daher teile ich Ihnen für zukünftige Ereignisse die im Nachgang von der Leiterin des Staatlichen Schulamts versandten, für Sie wichtigen Informationen zum Umgang mit extremen Witterungsverhältnissen mit:
Der Schulträger ist verantwortlich für den sicheren Zustand der Gebäude und Anlagen. Eine Schulschließung durch den Schulträger kommt nur in Frage, wenn vom Gebäude oder dem Schulgelände eine Gefährdung für Leib und Leben der Schülerinnen und Schüler, Eltern und aller an Schule tätigen Personen besteht.
Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihre Kinder aufgrund der Witterungsverhältnisse am Unterricht teilnehmen. Sie entschuldigen ggf. das Fehlen im Unterricht auf den üblichen Kommunikationswegen. Diese Entschuldigungen sind von der Schule zu akzeptieren.

